Steuererklärung 2025 Kanton Bern | Inkl. Checklisten und Vorlagen
Jedes Jahr vergessen viele Berner Steuerzahler wichtige Abzüge. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Steuererklärung 2025 im Kanton Bern korrekt ausfüllen, alle Abzüge nutzen und keine Frist verpassen. Sie erfahren die wichtigsten Neuerungen und wann sich professionelle Unterstützung lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Erste Frist: 15. März 2026 (Verlängerung bis 15. Juli kostenlos möglich)
- Online-Einreichung: Via BE-Login
- Neuerungen 2025: Höhere Säule 3a-Abzüge (CHF 7’258), gesenkte Steueranlage auf 2,975
- Wichtigste Abzüge: Säule 3a, Fahrkosten, Weiterbildung, Krankenkasse, Hypothekarzinsen

Fristen Steuererklärung 2025 Kanton Bern
Reguläre Einreichungsfrist
Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 muss mit der ersten Frist bis zum 15. März 2026 eingereicht werden.
Downloaden Sie die Reminder für Ihr Smartphone, damit Sie die Fristen nicht verpassen.
- Kalendereintrag für den 15. März 2026
- Kalendereintrag für den 15. Juli 2026
- Kalendereintrag für den 15. September 2026
Fristverlängerung beantragen
Eine kostenlose Fristverlängerung bis 15. Juli 2026 ist unkompliziert möglich:
- Melden Sie sich im BE-Login an
- Navigieren Sie zu «Steuererklärung» → «Fristverlängerung»
- Wählen Sie das Steuerjahr und bestätigen Sie
Tipp: Beantragen Sie die Fristverlängerung frühzeitig – Sie gewinnen Planungssicherheit ohne Nachteile.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
- Mahngebühr: CHF 50 bis CHF 200
- Ermessensveranlagung: Die Steuerverwaltung schätzt Ihr Einkommen. Meist zu Ihrem Nachteil
- Bussen: In schweren Fällen bis zu CHF 1’000
Schritt-für-Schritt Anleitung BE-Login
- Registrierung: Verifizieren Sie Ihre Identität mit SwissID bzw. der neuen AGOV-App (Aktivierungscode per Post: 3-5 Werktage)
- ID-Code eingeben: Steuer-ID-Code der Steuerverwaltung unter «Steuererklärung» eingeben
- Daten importieren: Vorjahreswerte werden automatisch übernommen, falls Sie bereits das BE-Login benutzt haben.Wenn Sie Tax.me verwendet haben kann es sein, dass Daten nicht automatisch übernommen werden.
- Kontrolle & Einreichung: Belege hochladen (max. 10 MB), elektronisch einreichen
Wichtig: Belege 5 Jahre aufbewahren. Die Steuerverwaltung kann diese nachfordern!
Wichtige Neuerungen für die Steuererklärung 2025
1. Höhere Säule 3a-Maximalbeträge
- Mit 2. Säule: CHF 7’258 (Vorjahr: CHF 7’056)
- Ohne 2. Säule: CHF 36’288 (Vorjahr: CHF 35’280)
Ersparnis: Bei CHF 120’000 Einkommen sparen Sie rund CHF 2’000 bis CHF 2’500 durch Einzahlung von CHF 7’258.
2. Senkung der kantonalen Steueranlage
Von 3,025 auf 2,975 gesenkt – Ersparnis: ca. 1,7%
Beispiel: Bei CHF 10’000 Kantonssteuer sparen Sie rund CHF 500.
3. Angepasste Zinssätze
Direkte Bundessteuer:
- Vergütungszins: 4,50% (Vorjahr: 4,75%)
- Verzugszins: 4,50% (Vorjahr: 4,75%)
4. Ausgleich der kalten Progression
Steuertarife und Abzüge werden automatisch an die Teuerung angepasst.
5. Neue Besteuerung von Leibrenten
- Bisher: Pauschal 40% steuerbar
- Neu: Abhängig vom FINMA-Höchstzinssatz
- Überschussleistungen: Neu zu 70% steuerbar
Änderungen für die Steuererklärung 2026 finden Sie in unserem Beitrag «Steuern sparen in der Schweiz: Die besten Tipps 2026».
10 oft übersehene Abzüge im Kanton Bern
1. Fahrkosten: Bis CHF 6’700/Jahr (CHF 0.70/km oder tatsächliche ÖV-Kosten)
2. Auswärtige Verpflegung: CHF 3’200 pauschal oder CHF 15/Tag (bei über 60 Min. Arbeitsweg)
3. Weiterbildungskosten: Bis CHF 12’000/Jahr (nur berufsrelevant)
4. Säule 3a: CHF 7’258 vollständig abziehbar
5. Selbstbezahlte Gesundheitskosten: Abzugsfähig, wenn sie höher sind als 5% des Reineinkommens
Laden Sie die vollständige Checkliste kostenlos herunter.
Steuern berechnen Kanton Bern
Beispielrechnung (CHF 100’000 Einkommen)
- Bundessteuer: ca. CHF 4’200
- Kantonssteuer: ca. CHF 7’800
- Gemeindesteuer (Bern): ca. CHF 12’500
- Total: ca. CHF 24’500 (24,5%)
Steuerbelastung nach Gemeinde
*Inkl. Bund, Kanton und Gemeinde
Unterschied: Bis zu CHF 5’000/Jahr zwischen günstigster und teuerster Gemeinde.
Häufige Fehler vermeiden
- Vergessene Abzüge: Hohes Potenzial für Einsparungen
- Falsche Wertschriftenbewertung: Kurswert per 31.12. verwenden
- Fehlerhafte Liegenschaftsbewertung: Amtliche Werte nutzen
- Fehlende Belege: Alle Belege 5 Jahre aufbewahren
- Falsches Timing bei Säule 3a-Bezügen: Bezüge auf mehrere Jahre verteilen
Nach der Einreichung
Veranlagungsverfügung
Sie erhalten die Verfügung 3-6 Monate nach Einreichung. Prüfen Sie:
- Steuerbares Einkommen und Vermögen
- Ob alle Abzüge berücksichtigt wurden
Einsprache erheben
Frist: 30 Tage schriftlich per Einschreiben inkl. Unterlagen zur Einsprache.
Wann ist dies sinnvoll?
- Abzüge nicht berücksichtigt
- Einkommen/Vermögen falsch berechnet
- Eigenmietwert zu hoch
Laden Sie unsere kostenlose Vorlage für eine Einsprache herunter.

Wann lohnt sich professionelle Hilfe?
Kosten für einen Steuerberater in Bern
Die Kosten variieren von Anbieter zu Anbieter stark. Neben professionellen Beratern sind auch günstige Optionen verbreitet. Seien Sie vorsichtig bei sehr günstigen Angeboten. Die Qualität und Tiefe der Optimierungen nimmt spürbar ab.
- Einfache Steuererklärung: CHF 100-300
- Mit Eigenheim: CHF 300-600
- Komplex: ab CHF 600
Gerne optimieren wir Ihre Steuerlast und füllen Ihre Steuererklärung professionell aus.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Fazit
Die Steuererklärung 2025 im Kanton Bern wird durch die Neuerungen für viele Steuerzahler günstiger. Nutzen Sie die höheren Säule 3a-Abzüge und die gesenkte Steueranlage. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren: Fristen einhalten, alle Abzüge nutzen und Belege sorgfältig 5 Jahre aufbewahren.
Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Immobilien oder Selbständigkeit lohnt sich professionelle Beratung. Wir bei Barron Capital analysieren Ihre Situation, identifizieren Sparpotenziale und entwickelt eine langfristige Steuerstrategie.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bis wann muss die Steuererklärung im Kanton Bern eingereicht werden?
Die reguläre Frist ist der 15. März 2026 für das Steuerjahr 2025. Sie können jedoch kostenlos eine Fristverlängerung bis zum 15. Juli 2026 beantragen. Weitere Verlängerungen kosten Geld.
Kann ich die Steuererklärung Bern online ausfüllen?
Ja, der Kanton Bern bietet eine kostenlose Online-Plattform.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät einreiche?
Bei verspäteter Einreichung ohne bewilligte Fristverlängerung erhalten Sie zunächst eine Mahnung mit 14-tägiger Nachfrist und einer Mahngebühr von CHF 50-200. Bei weiterer Nichteinreichung kann die Steuerverwaltung eine Ermessensveranlagung vornehmen. Ihr Einkommen und Vermögen wird geschätzt, meist zu Ihrem Nachteil. In schweren Fällen drohen Bussen bis CHF 1'000.
Muss ich Belege mit der Steuererklärung einreichen?
Sie müssen nicht alle Belege mit der Steuererklärung einreichen. Bewahren Sie jedoch alle Belege 5 Jahre auf. Die Steuerverwaltung kann diese jederzeit nachfordern. Bei z.B. Säulen-3a Zahlungen müssen Sie die Belege immer hochladen.
Was kann ich im Kanton Bern von den Steuern abziehen?
Die wichtigsten Abzüge sind:
- Säule 3a: CHF 7'258 (mit 2. Säule) oder CHF 36'288 (ohne 2. Säule)
- Fahrkosten: Bis CHF 6'700/Jahr (CHF 0.70/km oder tatsächliche ÖV-Kosten)
- Weiterbildung: Bis CHF 12'000 (nur berufsrelevant)
- Krankenkassenprämien: Abziehbar bis zum gesetzlichen Maximalbetrag
- Hypothekarzinsen: Vollständig abziehbar
- Kinderbetreuung: Bis CHF 10'100 pro Kind (beide Elternteile erwerbstätig)
- Spenden: Bis 20% des Reineinkommens (min. CHF 100 pro Spende) an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz
Wie viel Steuern kann ich mit der Säule 3a sparen?
Bei einem Einkommen von CHF 100'000 und maximaler Einzahlung sparen Sie je nach Steuersatz zwischen CHF 1'800 und CHF 2'500 pro Jahr. Je höher Ihr Einkommen, desto grösser die Steuerersparnis. Die Säule 3a ist einer der effizientesten legalen Steuerspartipps.
Kann ich Homeoffice-Kosten abziehen?
Ja, wenn Ihr Arbeitgeber kein Büro zur Verfügung stellt. Sie können einen Pauschalabzug von CHF 2'400/Jahr geltend machen oder die tatsächlichen Kosten (anteilige Miete, Strom, Internet) mit Belegen nachweisen. Bei tatsächlichen Kosten benötigen Sie eine Arbeitsplatzbescheinigung des Arbeitgebers.
Sind Krankheitskosten abziehbar?
Ja, aber nur der Betrag, der 5% Ihres Nettoeinkommens übersteigt. Beispiel: Bei CHF 80'000 Nettoeinkommen sind erst Krankheitskosten über CHF 4'000 abziehbar. Dazu zählen: Zahnarzt, Brillen, Physiotherapie, Alternativmedizin – alles, was nicht durch die Krankenkasse gedeckt ist. Bewahren Sie alle Belege und Rückerstattungsbestätigungen auf.
Wie viel spare ich durch die Senkung der Steueranlage?
Die Senkung von 3,025 auf 2,975 bedeutet eine Reduktion um ca. 1,7%. Bei einer Kantonssteuer von CHF 10'000 sparen Sie rund CHF 500. Je höher Ihr Einkommen, desto grösser die absolute Ersparnis.
Kann ich Wertschriften-Verluste von den Steuern abziehen?
Nein, Kapitalverluste bei Wertschriften sind nicht abziehbar. Sie zahlen jedoch auch keine Steuern auf Kursgewinne (nur auf Dividenden). Anders verhält es sich bei gewerbsmässigem Wertschriftenhandel – dann gelten andere Regeln und Sie sollten einen Steuerexperten konsultieren.
Lohnt sich ein Steuerberater für mich?
Ein Steuerberater lohnt sich besonders bei:
- Selbständigkeit oder Nebenerwerb
- Eigenheim oder Renditeobjekten
- Wertschriften
- Beteiligungen an Unternehmen
- Internationalen Einkünften
- Erbschaften oder Schenkungen
Bei einfachen Angestelltenverhältnissen ist eine Beratung optional. Wenn Sie ein langfristiges Setup wollen, macht eine einmalige Steuerberatung Sinn.
Wie lange dauert es, bis ich die Veranlagungsverfügung erhalte?
Nach Einreichung Ihrer Steuererklärung dauert es in der Regel 3 bis 6 Monate, bis Sie die Veranlagungsverfügung erhalten. Diese enthält Ihr steuerbares Einkommen, Vermögen und die definitive Steuerrechnung. Prüfen Sie die Verfügung sorgfältig.
Wie kann ich gegen die Veranlagung Einsprache erheben?
Sie haben 30 Tage ab Erhalt der Veranlagungsverfügung Zeit für eine schriftliche Einsprache (per Einschreiben).
Kann ich die Steuern in Raten zahlen?
Ja, der Kanton Bern bietet Ratenzahlung bei finanziellen Engpässen. Beantragen Sie dies online oder schriftlich vor Fälligkeit der Rechnung. Die maximale Laufzeit beträgt 12 Monate (in Härtefällen länger), es fallen jedoch 4% Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag an.
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